Seit Januar 2019 ist in Deutschland eine Verschärfung der Gesetzgebung  in Kraft getreten für Biogasanlagen. Diese Gesetzgebung  genannt TRAS 120, ist eine Empfhelung, kein Pflicht, vom deutschen “Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)”mit dem Ziel die Sicherheit von Biogasanlagen zu verbessern. Die TRAS 120 Gesetzgebung kann hiermit zutreffen auf Biogas Anlagen/ Lösungen von Wiefferink. Auβerdem kann Wiefferink den Kunden beraten bezuglich Ausfuhrung der TRAS 120 Anforderungen des deutschen Markts.

Die Biogas Lösungen von Wiefferink sind lieferbar gemäβ TRAS 120 Spezifikationen.

In den meisten Fällen entscheidet einen Gutachter ob und wie TRAS 120 implementiert werden soll während der Planung von Neubau der Biogasanlagen. 

Vor kurzem sind mehrere Projekte gemaßTRAS 120 durch Wiefferink erfolgreich installiert worden.

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